Austritt aus unserem Kegelklub
§ 23 Austritt aus unserem KegelklubTritt ein Mitglied aus dem Kegelklub aus, werden ihm bei Mitgliedschaft:
a) bis zu 6 Monaten keine Beträge erstattet,
b) über 6 Monate werden 2/3 eines Anteils, der sich am Austrittstage in der Kasse
befindet, zurückerstattet. (Der Austrittstag = Tag nach der letzten Teilnahme am Kegeln)
Wenn möglich, ist zwei Wochen vor dem Austrittstage aus dem Kegelklub, vom austretenden Mitglied dem Vorstand des Kegelklubs: „ Kesse Stinna “ mitzuteilen, wann er den Kegelklub verlassen möchte. Der Vorstand des Kegelklubs: „ Kesse Stinna “ veranlasst den Buchführer / Kassierer den in etwa auszuzahlenden Betrag auszurechnen, damit dem ausscheidenden Mitglied am Austrittstage sein zurückzuerstattender Anteil in bar gegen Quittung ausgezahlt werden kann.
Bevor ihm Beträge ausgezahlt werden, ist zu beachten, ob er noch in Besitz von Emblemen und sonstigen wichtigen Unterlagen des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ ist. Ansonsten ist ihm die Auszahlung seines Anteils bis zur Abgabe zu verweigern.
Da alle Embleme, Eigentum des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ sind, muss derjenige bei Nichtrückgabe die Kosten für die Neubeschaffung tragen. Wegen der Kostenverrechnung kann dann der übrig gebliebene Betrag eventuell erst später übergeben bzw. überwiesen werden.