VI. Allgemeines zu den Statuten /Besondere Leistungen

IV. Allgemeines zu unseren Statuten:
Im IV. Abschnitt sind allgemeine Paragraphen festgeschrieben, die noch nicht in den anderen Abschnitten behandelt wurden.

 




 

 

   § 21Besondere Leistungen
Durch nachfolgend aufgeführte Würfe / Bilder / Ergebnisse werden Mitglieder des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ wegen einer besonders anerkennenswerten Leistung mit einer Urkunde ausgezeichnet:
1.      König aus dem vollen Bild
2.      Acht ums Vorderholz
3.      Hamburger (linker Bauer, König und rechter Bauer)
4.      Drei mal hintereinander alle Neune
5.      Drei Kränze hintereinander
6.      In 5 Würfen hintereinander nur Kränze und alle Neuner gemischt.
7.      Ein Ergebnis von 300 Punkten und mehr beim Kiepenkerl-Pokal-Wettbewerb.

                                                                                                                                                          

Sollte jemand die zuvor genannte Anzahl an Neuner und Kränzen zu § 21 Nr. 4 - 6 überbieten, erhält dieser erst wieder eine Urkunde wenn er seine zuvor erbrachte Leistung einstellt oder wiederum verbessert.
Die erforderlichen Urkunden werden vom Schriftführer gefertigt. Die daraus entstehenden Unkosten für das Erstellen der Urkunden gehen zu Lasten der Kegelkasse.
Die Urkunde wird beim nächsten Kegeln, an dem das auszuzeichnende Mitglied teilnimmt, vom  Vorstand des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ verliehen.
In der  Anlage B findet man die Liste der bisher ausgezeichneten Mitglieder.
Da Gastkegler keine Mitglieder unseres Kegelklubs sind, können sie bei einer besonderen Leistung keine Urkunde erhalten.