Embleme die kegeltäglich u. 1 x monatlich Verliehen werden
§ 17 Embleme
§ 17 . 1a Embleme die an jedem Kegeltag verliehen
werden
Zum Abschluss eines jeden Kegeltages werden die Embleme für die
größte Anzahl des geworfenen Stinnabildes aus den Vollen und Pumpen an
Klubmitglieder des Kegelklubs: „Kesse Stinna“
verliehen. Sollten zwei oder mehrere Mitglieder unseres Kegelklubs die gleiche
Anzahl an Pumpen oder Stinna aufweisen, wird von diesen nochmals ein
zusätzlicher Wurf auf das volle Bild gekegelt. Derjenige mit der niedrigsten
Holzzahl wird dann amtierender Stinna-/ bzw. Pumpenkönig. Die Kegel sollen
mit nach Hause genommen werden und zum nächsten Kegeln wieder zur
Verfügung gestellt werden. Stehen die Kegel zum nächsten Kegeln
nicht zur Verfügung wird eine Strafe von
0,50 EURO je Emblem berechnet.
Der Betrag wird auch dann von dem betreffenden Kegler
(amtierenden Stinna-/ Pumpenkönig) erhoben, wenn er
den Stinna-/ Pumpenkegel einem anderen Mitglied übergibt, dieser den Kegel
aus irgendeinem Umstand beim nächsten Kegeln nicht zur Verfügung
stellt. Das heißt: Man bleibt so lange amtierender Stinna-/
Pumpenkönig und somit für den jeweiligen Kegel verantwortlich, bis ein
neuer Stinna-/ Pumpenkönig beim Kegeln ermittelt wird - an dem der Kegel zur
Verfügung steht und ihm dafür das jeweilige Kegleremblem verliehen
worden ist.
Bei Ablage des Stinna-/ Pumpenkegels im Fach wird ein Betrag von jeweils
1,50 EURO erhoben.
Gastkeglern kann der Stinna- bzw. der Pumpenkegel nicht überreicht werden,
somit wird das Klubmitglied mit der nächstgrößten Stinna-
bzw. Pumpenanzahl die Embleme verliehen.
Tritt der amtierende Stinna-
/ Pumpenkönig aus unserem Kegelklub aus, hat er dem Vorstand des Kegelklubs:
„Kesse Stinna“den jeweiligen Kegel
zu übergeben. Ansonsten ist ihm sein noch auszuzahlender Anteil bis zur
Kegelübergabe zu verweigern.
Weitere Bestimmungen sind speziell für den Pumpenkönig in
§ 17 .1b getroffen.
§ 17 .1b Pumpenkegel
Das Klubmitglied das an einem Kegeltag die meisten
Pumpen wirft, bekommt als Pumpenkönig den großen Sparkassenkegel (im
weiteren Verlauf Pumpenkegel genannt) überreicht. Beim nächsten Kegeln
muss er mit dem Pumpenkegel herumgehen um bei den anwesenden Keglern
Spendengelder einzusammeln, bei Nichtanwesenheit übernimmt der Kegelvorstand
oder ein anderer Kegler diese Aufgabe. Steht der Kegel zum nächsten Kegeln
nicht zur Verfügung, hat der betreffende Kegler beim nächsten Kegeln,
an dem er den Pumpenkegel wieder zur Verfügung stellt, während des
Kegelnachmittags zunächst selbst je 0,50 € pro nicht zur Verfügung
gestellten Kegeltag in den Pumpenkegel zu werfen. Anschließend muss er mit
dem Kegel herumgehen, um bei den anwesenden Keglern Spendengelder
einzusammeln.Die Ablage des Pumpenkegels im Fach, kostet dem Pumpenkönig
1,50 €, außerdem muss der Pumpenkönig den Kegel beim
nächsten Kegeln aus dem Fach holen und mit diesem herumgehen, um bei den
anwesenden Keglern Spendengelder einzusammeln. Sollte der letzte
Pumpenkönig, der den Kegel im Fach abgelegt hat, beim nächsten Kegeln
nicht anwesend sein, übernimmt der Kegelvorstand oder ein anderer Kegler
diese Aufgabe.Dass in dem Pumpenkegel befindliche Geld wird vom Kassierer
entnommen, als Spende ins Kegelbuch eingetragen und zu unserem Sparguthaben
eingezahlt.
§ 17 .2 Embleme der Monatskegelkönigmeisterschaft
Die Monatskegelkönigin bzw. der Monatskegelkönig wird an jedem 1. Kegelsamstag im Monat in der Kategorie der Damen und Herren ermittelt. Die Gewinner der jeweiligen Kategorie bekommen einen Pokal (Figur) vom Keglervorstand verliehen. Bei gleichen Punktzahlen entscheidet bei Mitgliedern unseres Kegelklubs das höhere Streichergebnisse über den Sieg bei der Monatskegelkönigsmeisterschaft in der entspr. Kategorie.
Sollten Gastkegler Gewinner der Monatskönigsmeisterschaft werden, können an diese die Embleme nicht überreicht werden, weil sie keine Klubmitglieder sind. Somit wird dem holzzahlenmäßig nächsten Klubmitglied als Kegelkönig/in der Pokal (Figur) vom Kegelvorstand verliehen.
Bei Ablage der Embleme im Fach wird ein Betrag von jeweils 1,50 EURO erhoben.
Die Embleme sind beim nächsten Königskegeln wieder zur Verfügung zu stellen, andernfalls wird dem betreffenden Mitglied eine Strafe von 0,50 EURO angerechnet. Letzteres gilt auch, wenn der Kegler beim nächsten Königskegeln nicht anwesend ist und einem anderen Mitglied das Emblem zum Kegeln mitgibt, das andere Mitglied aber dieses Emblem nicht zum nächsten Kegeln zur Verfügung stellt. (Z. Bsp.: Vergessen mitzubringen oder selbst nicht zum Kegeln erscheint).
Außerdem muss er seinem Nachfolger die Embleme beim nächsten Kegeln selbst übergeben. Werden die Embleme beim nächsten Kegeln nicht übergeben, zahlt er weitere 0,50 EURO.
Nur wenn der Nachfolger beim nächsten Kegeln fehlt, dürfen die Embleme ausnahmsweise unentgeltlich im Fach abgelegt werden, weil eine direkte Übergabe in diesem Falle nicht möglich ist.
Austretende Kegler haben die ihnen verliehenen Embleme am Austrittstage beim Vorstand des Kegelklubs: „Kesse Stinna “ abzugeben, ansonsten sind ihnen noch zu zahlende Anteile bis zur Emblemabgabe zu verweigern.