Regelungen vor Eröffnung des Kegeltages
II. Vor Eröffnung des Kegeltages:
Damit ein Kegeltag durchgeführt werden kann, wurden folgende Regelungen beschlossen:
§ 1 Wann und wo wird gekegelt
Unsere Kegelnachmittage finden 14tägig statt, samstags von 14.00 Uhr bis
17.00 Uhr in der
Gaststätte: „Zur
Mühle“
Inhaber: Diederich Hespen
Mühlenstr. 12
Telefon:
02524 / 5826
Für unser
Kegeln ist hier zu o. a. Terminen die rechte (alte) Kegelbahn (Nr. 2) reserviert.
§ 2 Mindestteilnehmerzahl
Damit ein Kegeltag stattfinden kann, sollten mindestens 4 Kegler/innen an unserem
Kegeln teilnehmen.
§ 3 Absage des Kegeltages
Wenn vorher festgestellt wird, dass weniger als 4 Kegler an einem Kegeltag
teilnehmen ist das Kegeln abzusagen. Damit entsprechend eingeplant werden kann,
sollte jeder nicht teilnehmende Kegler unseres Kegelklubs seine Abwesenheit einen
Kegeltag vorher, jedoch bis spätestens Freitagabend vor dem nächsten
Kegeln bei:
Anni und Wilhelm Krüger
Riggenstr. 1
59320
Ennigerloh
Telefon: 02528
/ 204 484
E - Mail: Krueger.W@kesse-stinna.de
Homepage: http://www.kesse-stinna.de
mündlich, fernmündlich oder auch schriftlich mitteilen!!!
Die Abmeldung kann aber auch bei einem anderen Mitglied unseres Kegelklubs
erfolgen.
(Beachte auch § 4 Absatz 3)
§ 4 Entschuldigtes
Fehlen
Wer sich frühzeitig vor dem Kegeln unter der in § 3 genannten Adresse
oder bei einem anderen Mitglied unseres Kegelklubs abgemeldet hat, gilt als
entschuldigt gefehlt. Das Mitglied zahlt dann 3,00 EURO plus
Startbeitrag.
Nur in Ausnahmefällen gilt als entschuldigtes Fehlen, wer sich bis
Samstagmittag vor Kegelbeginn bei unserem Kegelwirt telefonisch abgemeldet hat.
(Telefon 02524 / 5826)
Falls der Kegelwirt oder einer seiner Mitarbeiter versäumt uns die
Abwesenheit eines Keglers weiterzumelden, gilt das Klubmitglied weiterhin als
unentschuldigt und zahlt dann den in § 5 festgelegten Betrag. Letzteres gilt
auch, wenn die Abmeldung bei einem anderen Mitglied erfolgte und dieser uns die
Abwesenheit durch irgendeinen Umstand aber nicht mitgeteilt hat.
§ 5 Unentschuldigtes Fehlen
Klubmitglieder die dem Kegeltag unentschuldigt fernbleiben, zahlen den
Startbeitrag zuzüglich eine Strafe von 5,00 EURO. Als unentschuldigt
zählt man auch, wenn wie in § 4 Abs. 3 beschrieben, die Abwesenheit an
uns nicht weitergegeben wurde.
Zur besonderen Beachtung:
3 X unentschuldigtes Fehlen hintereinander bedeutet automatisch der Ausschluss
aus unserem Kegelklub, ohne Anspruch auf von ihm eingekegelte Gelder. (Siehe auch
§ 24)
Wer als nominierter Kegler an Meisterschaften (Kreis - / Stadtmeisterschaften,
Kiepenkerl-Pokalwettbewerb usw.) seine Teilnahme zusagt und dann unentschuldigt
fehlt, zahlt als Strafgeld 10,00 EURO in unsere Kegelkasse.
§ 6 Ermittlung des Startbeitrages
Gemäß Beschluss vom 30.09.2006 wurde ein Mindeststartbeitrag von 2,40
€ festgelegt. Der Startbeitrag wird wie folgt ermittelt: Die zu zahlende
Kegelbahngebühr, geteilt durch die Anzahl der Mitglieder des Kegelklubs:
„Kesse Stinna“, aufgerundet auf volle 10 Ct. Sollte dabei ein Betrag
von 2,30 € oder darunter ermittelt werden, wird der Mindeststartbeitrag von
2,40 € erhoben.
Dieser Betrag wird jedem Kegler als Startbeitrag vorab ins Kegelbuch eingetragen.
Sollte das Kegeln ausfallen, wird beim nächsten Kegeln je ausgefallenen
Kegeltag ein zusätzlicher Startbeitrag erhoben. Mitglieder die aus
gesundheitlichen Gründen an unserem Kegeln nicht teilnehmen dürfen,
aber während des gesamten Kegelns anwesend sind, zahlen nur den
Startbeitrag.
§ 7 Gastkegler
Wollen Gastkegler an unserem Kegeln teilnehmen, müssen sie sich bis
spätestens Freitagabend vor dem Kegeltag bei der in § 3 genannten
Adresse oder bei einem anderen Mitglied unseres Kegelklubs anmelden. Vor
Spielbeginn sind Gastkegler von unseren Statuten in Kenntnis zu setzen,
insbesondere die § 6 bis 13 sind ihnen bekannt zu machen. Gastkegler
erkennen alle Regelungen unserer Statuten mit ihrer Teilnahme als bindend an.
Embleme und Pokale unseres Kegelklubs können nicht an Gastkegler
übergegeben werden. Ihnen wird der Startbeitrag, zuzüglich 0,50
EURO (Gastkeglergebühr) vorab ins Kegelbuch eingetragen. Die zu zahlenden
Beträge der Gastkegler sind gleich nach Beendigung des Kegelns beim
Kassierer einzuzahlen.
§ 8 Turnschuhe/entsprechendes Schuhwerk
Die uns zur Verfügung gestellte Kegelbahn darf nur mit entsprechendem
Schuhwerk betreten werden, das heißt: Nur saubere, flache und rutschfeste
Sportschuhe dürfen für unseren Kegelsport benutzt werden. Bei
Zuwiderhandlung darf der Vorstand des Kegelklubs: „Kesse Stinna“
diesen Keglern/innen wegen Unfallgefahr die Teilnahme an unserem Kegeln
untersagen.
§ 9 Reihenfolge der Kegler
Im Anhang A) wurde eine Sitzplatzordnung für die Mitglieder unseres
Kegelklubs festgelegt. Damit es beim nächsten Kegeln keine
Missverständnisse in der Reihenfolge gibt ist diese Sitzplatzordnung
unbedingt einzuhalten, da an jedem Kegeltag die Reihenfolge des 1. Keglers im
Uhrzeigersinne auf das links von ihm sitzende Mitglied wechselt.
Ausnahme: Gastkegler können sich, mit Ausnahme der reservierten
Plätze für den Vorstand des
Kegelklubs: „ Kesse Stinna“ und des Buchführers, links oder
rechts neben einem ihm bekannten Kegler unseres Kegelklubs setzen
oder auch einen anderen freien Sitzplatz einnehmen. Die anderen Mitglieder
rücken dann dementsprechend auf.
Der erste Kegler muss immer ein Mitglied des Kegelklubs: „Kesse
Stinna“ sein, niemals ein Gastkegler, weil ein Klubmitglied entscheiden
soll welche Spiele durchgeführt werden.