Regelungen vor Eröffnung des Kegeltages

 

II. Vor Eröffnung des Kegeltages:

Damit ein Kegeltag durchgeführt werden kann, wurden folgende Regelungen beschlossen:



   §  1 Wann und wo wird gekegelt


Unsere Kegelnachmittage finden 14tägig statt, samstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der

Gaststätte:        „Zur Mühle“            

    Inhaber:         Diederich Hespen   

                           Mühlenstr. 12      

     Telefon:         02524 / 5826
                                                                                             
            Für unser Kegeln ist hier zu o. a. Terminen die rechte (alte) Kegelbahn (Nr. 2) reserviert.


 

   §  2   Mindestteilnehmerzahl


Damit ein Kegeltag stattfinden kann, sollten mindestens 4 Kegler/innen an unserem Kegeln teilnehmen.


 

   §  3 Absage des Kegeltages


Wenn vorher festgestellt wird, dass weniger als 4 Kegler an einem Kegeltag teilnehmen ist das Kegeln abzusagen. Damit entsprechend eingeplant werden kann, sollte jeder nicht teilnehmende Kegler unseres Kegelklubs seine Abwesenheit einen Kegeltag vorher, jedoch bis spätestens Freitagabend vor dem nächsten Kegeln bei:
                        Anni und Wilhelm Krüger
                        Riggenstr. 1
                        59320 Ennigerloh
     Telefon:      02528 / 204 484
    E - Mail:       Krueger.W@kesse-stinna.de   
Homepage:     http://www.kesse-stinna.de 
           
mündlich, fernmündlich oder auch schriftlich mitteilen!!!
Die Abmeldung kann aber auch bei einem anderen Mitglied unseres Kegelklubs erfolgen.  
(Beachte auch § 4 Absatz 3)


§  4 Entschuldigtes Fehlen                                                                                
Wer sich frühzeitig vor dem Kegeln unter der in § 3 genannten Adresse oder bei einem anderen Mitglied unseres Kegelklubs abgemeldet hat, gilt als entschuldigt gefehlt. Das Mitglied zahlt dann 3,00  EURO  plus Startbeitrag.
Nur in Ausnahmefällen gilt als entschuldigtes Fehlen, wer sich bis Samstagmittag vor Kegelbeginn bei unserem Kegelwirt telefonisch abgemeldet hat. (Telefon 02524 / 5826)
Falls der Kegelwirt oder einer seiner Mitarbeiter versäumt uns die Abwesenheit eines Keglers weiterzumelden, gilt das Klubmitglied weiterhin als unentschuldigt und zahlt dann den in § 5 festgelegten Betrag. Letzteres gilt auch, wenn die Abmeldung bei einem anderen Mitglied erfolgte und dieser uns die Abwesenheit durch irgendeinen Umstand aber nicht mitgeteilt hat.


   §  5 Unentschuldigtes Fehlen


Klubmitglieder die dem Kegeltag unentschuldigt fernbleiben, zahlen den Startbeitrag  zuzüglich eine Strafe von 5,00 EURO. Als unentschuldigt zählt man auch, wenn wie in § 4 Abs. 3 beschrieben, die Abwesenheit an uns nicht weitergegeben wurde.
Zur besonderen Beachtung:
3 X unentschuldigtes Fehlen hintereinander bedeutet automatisch der Ausschluss aus unserem Kegelklub, ohne Anspruch auf von ihm eingekegelte Gelder. (Siehe auch § 24)
Wer als nominierter Kegler an Meisterschaften (Kreis - / Stadtmeisterschaften, Kiepenkerl-Pokalwettbewerb usw.) seine Teilnahme zusagt und dann unentschuldigt fehlt, zahlt als Strafgeld 10,00 EURO in unsere Kegelkasse.


 

   §  6 Ermittlung des Startbeitrages


Gemäß Beschluss vom 30.09.2006 wurde ein Mindeststartbeitrag von 2,40 € festgelegt. Der Startbeitrag wird wie folgt ermittelt: Die zu zahlende Kegelbahngebühr, geteilt durch die Anzahl der Mitglieder des Kegelklubs: „Kesse Stinna“, aufgerundet auf volle 10 Ct. Sollte dabei ein Betrag von 2,30 € oder darunter ermittelt werden, wird der Mindeststartbeitrag von 2,40 € erhoben.
Dieser Betrag wird jedem Kegler als Startbeitrag vorab ins Kegelbuch eingetragen. Sollte das Kegeln ausfallen, wird beim nächsten Kegeln je ausgefallenen Kegeltag ein zusätzlicher Startbeitrag erhoben. Mitglieder die aus gesundheitlichen Gründen an unserem Kegeln nicht teilnehmen dürfen, aber während des gesamten Kegelns anwesend sind, zahlen nur den Startbeitrag.


   §  7 Gastkegler
           
Wollen Gastkegler an unserem Kegeln teilnehmen, müssen sie sich bis spätestens Freitagabend vor dem Kegeltag bei der in § 3 genannten Adresse oder bei einem anderen Mitglied unseres Kegelklubs anmelden. Vor Spielbeginn sind Gastkegler von unseren Statuten in Kenntnis zu setzen, insbesondere die § 6 bis 13 sind ihnen bekannt zu machen. Gastkegler erkennen alle Regelungen unserer Statuten mit ihrer Teilnahme als bindend an. Embleme  und Pokale unseres Kegelklubs können nicht an Gastkegler übergegeben werden. Ihnen wird der Startbeitrag, zuzüglich  0,50 EURO (Gastkeglergebühr) vorab ins Kegelbuch eingetragen. Die zu zahlenden Beträge der Gastkegler sind gleich nach Beendigung des Kegelns beim Kassierer einzuzahlen.


                                                                                                                                                                 §  8 Turnschuhe/entsprechendes Schuhwerk


Die uns zur Verfügung gestellte Kegelbahn darf nur mit entsprechendem Schuhwerk betreten werden, das heißt: Nur saubere, flache und rutschfeste Sportschuhe dürfen für unseren Kegelsport benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung darf der Vorstand des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ diesen  Keglern/innen wegen Unfallgefahr die Teilnahme an unserem Kegeln untersagen.
 

§  9 Reihenfolge der Kegler


Im Anhang A) wurde eine Sitzplatzordnung für die Mitglieder unseres Kegelklubs festgelegt. Damit es beim nächsten Kegeln keine Missverständnisse in der Reihenfolge gibt ist diese Sitzplatzordnung unbedingt einzuhalten, da an jedem Kegeltag die Reihenfolge des 1. Keglers im Uhrzeigersinne auf das links von ihm sitzende Mitglied wechselt.
Ausnahme:  Gastkegler können sich, mit Ausnahme der reservierten Plätze für den Vorstand des
Kegelklubs: „ Kesse Stinna“ und des Buchführers, links oder rechts neben einem   ihm bekannten Kegler unseres Kegelklubs setzen oder auch einen anderen freien Sitzplatz einnehmen. Die anderen Mitglieder rücken dann dementsprechend auf.
Der erste Kegler muss immer ein Mitglied des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ sein, niemals ein Gastkegler, weil ein Klubmitglied entscheiden soll welche Spiele durchgeführt werden.