Fachablage/Verlust Embleme und Abrechnung sowie Einsichtnahme der Kassenbücher
§ 18 Ablage in unserem Fach / Verlust von
Emblemen
In unserem Kegellokal haben wir ein
Fach , in dem Turnschuhe
usw. abgelegt werden dürfen. Für Diebstahl und Einbruch wird
keine Haftung übernommen. Deshalb sollten keine
größeren Geldbeträge sowie das Sparkassenbuch im Fach gelagert
werden.
Die Embleme unseres Kegelklubs dürfen zwar im Fach abgelegt werden, dem
Betreffenden wird aber pro Emblem 1,50 EURO berechnet,
einzige Ausnahme siehe § 17 .2 zweitletzter
Satz. Zur Kontrolle sollte der letzte Kegler der die Kegelbahn verlässt,
nach Beendigung des Kegelns um ca. 17.00 Uhr das Fach abschließen und
den Schlüssel beim Gastwirt abgeben.
Sollte einem Mitglied einer der Embleme oder Jahrespokale verlieren oder
gestohlen werden, so ist von diesem auf eigene Kosten für entsprechenden
Ersatz zu sorgen.
§ 19 Abrechnung der zu zahlenden Beträge
Die von den Mitgliedern des Kegelklubs: „Kesse
Stinna“ zu zahlenden Beträge werden von dem Buchführer /
Kassierer zum nächsten Kegeln errechnet. Die zu zahlenden Beträge der
Mitglieder sind von diesen, beim nächsten Kegeln an dem sie teilnehmen,
einzuzahlen / einzukassieren. Zuvor ist die Richtigkeit der zu zahlenden
Beträge der Mitglieder, vom stellvertretenden Buchführer oder einem
anderen Mitglied noch einmal nachzurechnen.
Hat ein Gastkegler an unserem Kegeln teilgenommen, rechnet der Buchführer
nach Beendigung des Kegelns ab ca. 17.05 Uhr nur den vom Gast zu zahlenden Betrag
aus und kassiert diesen sofort ab. Der stellvertretende Buchführer oder ein
anderes Mitglied des Kegelklubs: „Kesse Stinna“
rechnet den zu zahlenden Betrag noch einmal nach, um die Richtigkeit der
Abrechnung des Gastkeglers nachzuprüfen.
Größere Kassenbestände werden nach Quittierung im Kegelbuch
übernommen und auf unser Sparbuch bei der Bank eingezahlt.
§ 20 Einsichtnahme des Kegelbuches / Sparkassenbuches
Mitglieder des Kegelklubs: „Kesse Stinna“
können das Kegelbuch bei jedem Kegeln
einsehen.
Die Einsichtnahme ins Sparkassenbuch kann nur nach vorheriger Anmeldung beim
Keglervorstand, an einer der nächsten stattfindenden Kegeltage
erfolgen.