Fachablage/Verlust Embleme und Abrechnung sowie Einsichtnahme der Kassenbücher

 § 18 Ablage in unserem Fach / Verlust von Emblemen
           
In unserem Kegellokal haben wir ein Fach          , in dem Turnschuhe usw. abgelegt werden dürfen. Für Diebstahl und Einbruch wird keine Haftung übernommen. Deshalb sollten keine größeren Geldbeträge sowie das Sparkassenbuch im Fach gelagert werden.
Die Embleme unseres Kegelklubs dürfen zwar im Fach abgelegt werden, dem Betreffenden wird aber pro Emblem 1,50 EURO berechnet, einzige Ausnahme siehe § 17 .2 zweitletzter Satz. Zur Kontrolle sollte der letzte Kegler der die Kegelbahn verlässt, nach Beendigung des Kegelns um  ca. 17.00 Uhr das Fach abschließen und den Schlüssel beim Gastwirt abgeben.
Sollte einem Mitglied einer der Embleme oder Jahrespokale verlieren oder gestohlen werden, so ist von diesem auf eigene Kosten für entsprechenden Ersatz zu sorgen. 


 § 19 Abrechnung der zu zahlenden Beträge

Die von den Mitgliedern des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ zu zahlenden Beträge werden von dem Buchführer / Kassierer zum nächsten Kegeln errechnet. Die zu zahlenden Beträge der Mitglieder sind von diesen, beim nächsten Kegeln an dem sie teilnehmen, einzuzahlen / einzukassieren. Zuvor ist die Richtigkeit der zu zahlenden Beträge der Mitglieder, vom stellvertretenden Buchführer oder einem anderen Mitglied noch einmal nachzurechnen.
Hat ein Gastkegler an unserem Kegeln teilgenommen, rechnet der Buchführer nach Beendigung des Kegelns ab ca. 17.05 Uhr nur den vom Gast zu zahlenden Betrag aus und kassiert diesen sofort ab. Der stellvertretende Buchführer oder ein anderes Mitglied des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ rechnet den zu zahlenden Betrag noch einmal nach, um die Richtigkeit der Abrechnung des Gastkeglers nachzuprüfen.
Größere Kassenbestände werden nach Quittierung im Kegelbuch übernommen und auf unser Sparbuch bei der Bank eingezahlt.


§ 20 Einsichtnahme des Kegelbuches / Sparkassenbuches

Mitglieder des Kegelklubs: „Kesse Stinna“ können das Kegelbuch bei jedem Kegeln einsehen.    
Die Einsichtnahme ins Sparkassenbuch kann nur nach vorheriger Anmeldung beim Keglervorstand, an einer der nächsten stattfindenden Kegeltage erfolgen.